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Abwassergebühr
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.Spezielle Hinweise für - Stadt HirschhornBei Fragen zum Abwasserbeitrag wenden Sie sich bitte an die Bauabteilung, Fragen zur Abwassergebühr beantwortet Ihnen die Finanzabteilung.
An wen muss ich mich wenden?
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Hirschhorn
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sonja GramlichSteuern und Abgaben
- Herr Ali KöklüLeiter Fachbereich III Bauen und Planen