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Ausführen von Hunden
Nach der "Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hirschhorn (Neckar)" hat jeder, der auf Verkehrsflächen und in Anlagen Tiere mit sich führt, auch dafür zu sorgen, dass sie diese nicht beschmutzen.
Entstandene Verunreinigungen sind von der Tierführerin bzw. dem Tierführer unverzüglich zu beseitigen. Festgestellte Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden.
Es gibt eine Vielzahl verantwortungsbewusster Hundehalterinnen und -halter, die im Interesse der Allgemeinheit und der Sauberkeit der Umwelt dieser Pflicht vorbildlich nachkommen. Leider ist aber auch die Anzahl der Tierführer sehr hoch, die sich nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaft ihrer Tiere kümmern und so zu den jetzt festzustellenden Zuständen beigetragen haben.
Auch wurde der Stadt vermehrt mitgeteilt, dass viele Hundebesitzer außerhalb der Hirschhorner Gemarkung auf Feldwegen und in der Nähe von anderen Wohngebieten ihre Hunde laufen lassen, die dann vor Ort ihr "Geschäft erledigen", ohne das der Kothaufen entfernt wird.
Wenn jeder die von seinem Tier verursachte Verschmutzung beseitigt, führt dies zu einer sauberen Umwelt und zur Vermeidung eines großen Ärgernisses.