- Rathaus & Bürgerservice
- Abteilungen
- Politik und Wahlen
- Aktuelles
- Satzungen, Formulare und Verordnungen
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Historie
Sperrmüll
Entfernung von Sperrmüllresten
Hier nochmals Hinweise zur Abgrenzung des Abfalls
Zum Sperrmüll gehören insbesondere:
Hausrat und nicht festverbaute Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen wie Möbel, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen, Betten, Gartenmöbel u.s.w.
Zum Sperrmüll gehören nicht:
- Hausmüll
- Elektrogeräte aller Art, keine Kühlschränke und Fernsehgeräte
- Flüssigkeiten aller Art
- Bauschutt, Steine, Erde, Straßenkehricht, Laub
- Explosions- und zündfähige Stoffe
- Gartenabfälle, Gartenholz, etc.
- Gewerbeabfall jeder Art
- Kfz aller Art, Kfz-Teile und -Reifen
- Tierleichen, Fäkalien und ekelerregende Stoffe
- Kleingegenstände in Säcken und Kartons
- Abfälle aus Umbauten und Renovierungen (z.B. Decken- und Wandverkleidungen, Isolierstoffe, Styropor, Sanitärkeramik, Badewannen, Waschbecken, Tapeten etc.)
- Einfriedungen, Zäune aus Holz und Metall, Balken, Sparren, Europaletten, Palisaden
- Gasgefüllte Leuchtstofflampen (z.B. Neonröhren) und Energiesparlampen
- Alle Teile mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen müssen vor Bereitstellung aus den Gegenständen entfernt werden
Möbel, die ihre Funktion nur durch elektrische oder elektronische Bestandteile ausfüllen können, gehören komplett zum Elektroschrott und nicht in den Sperrmüll. Beispiele hierfür sind z.B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel, Massagesessel, höhenverstellbare Betten, beleuchtete Badezimmerschränke. Bei Möbeln, die auch ohne elektrische/elektronische Teile ihren Zweck erfüllen, wie z.B. beleuchtete Schrankwand, müssen die elektrischen/elektronischen Teile ausgebaut werden und diese separat über den Elektroschrott entsorgt werden. Ist der Aufwand zum Ausbauen der elektrischen/elektronischen Teile zu groß, können auch Teile des Möbelstücks, z.B. die Rückwand der Schrankwand mit den Leuchten, separat über den Elektroschrott und der Rest über den Sperrmüll entsorgt werden.
Bitte informieren Sie sich auch über https://www.zakb.de/leistungen/sperrmuell.