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Ortsgericht
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Aufgaben eines Ortsgerichts sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Kontakt
Einen Termin können Sie während den Öffnungszeiten des Standesamtes vereinbaren
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Schiedsamt
Schiedsfrauen und -männer sind eine unbürokratische Institution der Rechtspflege
- Bei uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und -freundlich.
- Es gibt in jeder Stadt Schiedspersonen (Wichtig ist der Ort/Ortsteil, in der Ihr Streitgegner wohnt) Name und Anschrift der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen Amtsgericht oder auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. (Verzeichnis hessischer Schiedspersonen.)
- Wir arbeiten kostengünstig.
- Wir arbeiten völlig unparteiisch.
- Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Und - wenn alles nicht hilft:
Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei einigen Delikten zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können. (Information zur den Fällen, in denen ein Schlichtungsversuch beim Schiedsamt obligatorisch für ein gerichtliches Verfahren ist.)
Was können Sie erwarten?
Sie sitzen bei der Schiedsfrau/ dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein. Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung Ihres Problems, mit der beide einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.
Unsere Erfolgsliste:
Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 % (Hessen). Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, den beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.
Wir sind nicht unbezahlbar:
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 40,-- Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.
Unsere Referenzen:
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 170 Jahren bestehende und funktionierende Institution die sich bewährt hat.