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Heirat - Bund fürs Leben
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, bei uns den "Bund fürs Leben" zu schließen. Wie für vieles im Leben, so sind leider auch für den Start ins Eheglück gewisse Formalitäten erforderlich.
Drei Schritte zum siebten Ehehimmel
So kommen Sie beim Standesamt Hessisches Neckartal "unter die Haube":
1. Schritt (Der unvermeidliche Papierkrieg)
Der Eheschließung geht deren förmliche Anmeldung (entspricht dem früheren Aufgebotsverfahren) voraus. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. So muss z.B. die Auflösung von Vorehen nachgewiesen werden. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind zumeist zusätzliche Dokumente (z.B. ein Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig bzw. muss das für den Standesamtsbezirk Hessisches Neckartal zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main hiervon eine Befreiung erteilen.
2. Schritt (Die Anmeldung der Eheschließung)
Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden. Beachten Sie dabei bitte aber, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können (Tagesgenau).
Eine Eheschließung ist auch andernorts möglich, nachdem Sie Ihre Eheschließung ordnungsgemäß angemeldet haben. Sie haben dann die freie Auswahl unter allen deutschen Standesämtern.
Eine Terminvereinbarung andernorts sowie die komplette Organisation regeln Sie bitte in eigener Zuständigkeit. Wir geben die Anmeldunterlagen dann, Ihren Wünschen entsprechend, an das Standesamt weiter, bei dem Sie Ihre Trauung vornehmen wollen.
3. Schritt (Ihr JA-Wort)
Ca. 3 Wochen vor Ihrer Eheschließung sollte ein persönliches Gespräch stattfinden, bei dem der Standesbeamte / die Standesbeamtin mit Ihnen den genauen Ablauf Ihrer Eheschließung besprechen wird.